Die Schwerbehindertenvertretung hat die grundsätzliche Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Sie wird für vier Jahre gewählt. Die gewählten Vertreter/innen stehen für die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Sie sind, neben dem Arbeitgeber, auch Ansprechpartner für Mitarbeitende, die gesundheitliche Probleme haben.